Impressum

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Residenz Hotel Chemnitz
Bernsdorfer Straße 2
09126 Chemnitz
Tel.: 0371 / 35 51-0
Fax: 0371 / 35 51-122
info@residenzhotelchemnitz.de

Gerlach Immobilien GmbH & Co. Verwaltungs- KG
Raffaelstraße 4
30177 Hannover
Tel.: 0511 / 6 26 46-6
Fax: 0511 / 6 26 46-46

Amtsgericht Hannover
Handelsregisternummer: HRA 22668
Sitz der Gesellschaft: Hannover

UST.-IdNr. nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes: DE 115692299

Persönlich haftende Gesellschafterin:
Gerlach Immobilien GmbH
Raffaelstraße 4
30177 Hannover
Amtsgericht Hannover
Handelsregisternummer: HRB 8682
Sitz der Gesellschaft: Hannover
Geschäftsführer: Theo Gerlach und Gregor Gerlach

Informationen zur Online-Streitbeilegung:
Die Gerlach Immobilien GmbH & Co. Verwaltungs- KG ist gemäß § 36 VSBG verpflichtet, Sie davon in Kenntnis zu setzen, dass die Möglichkeit der Teilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz besteht. Die Gerlach Immobilien GmbH & Co. Verwaltungs- KG ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Für bereits begonnene rechtliche Streitigkeiten gilt gemäß § 37 VSBG folgendes: Die für die Gerlach Immobilien GmbH & Co. Verwaltungs- KG zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8 in 77694 Kehl, Telefon: +49 7851 79579 40, Telefax: +49 7851 79579 41, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de.

Die Gerlach Immobilien GmbH & Co. Verwaltungs- KG beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vor der zuvor genannten Verbraucherschlichtungsstelle.

Copyright:
© Seaside Collection 2021

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen für Leistungen des Residenz Hotel Chemnitz

Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen wie z. B. Logisleistungen, Überlassung von Konferenz- und Banketträumen zur Durchführung von Veranstaltungen und für alle mit diesen zusammenhängende weiteren Leistungen und Lieferungen. Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räume, Vitrinen und Flächen. Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen von Auftraggebern (Einheitliche Bezeichnung für den Veranstalter / Besteller / Gast usw.) werden -auch dann, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde- nicht Vertragsinhalt.

1. Vertragsverhältnis
Die Reservierung von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der Bestätigung durch das Hotel für beide Seiten bindend oder, falls dieses aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, durch die Bereitstellung. Die Reservierung von Räumen, Vitrinen und Flächen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung sowie Nutzung von Hotelzimmern zu anderen Zwecken als der vorübergehenden Beherbergung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird dieser, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Gast, Vertragspartner und haftet für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten neben dem Gast als Gesamtschuldner.

2. An- und Abreise
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Die Bestimmung der dem Gast zuzuweisenden Zimmer erfolgt am Anreisetag durch das Hotel. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Anreise vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vermieten, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche stellen kann. Der Gast wird gebeten, eine vorhergesehene Abreise nach 11.00 Uhr dem Empfang spätestens bis 22.00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen. Bei einer Abreise bis 18.00 Uhr ist der halbe, nach 18.00 Uhr der ganze Zimmerpreis zu zahlen.

3. Preise
Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in den Preisen eingeschlossen. War ein Festpreis vereinbart und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, eine angemessene Preisänderung vorzunehmen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes.

4. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen des Hotels auf Grund eines Vertrages sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. In jedem Fall kann das Hotel vom Gast eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfristen kommt der Gast in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von 20,00 Euro verlangt werden.

5. Rücktritt / Stornierung / No Show
Im Fall höherer Gewalt oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Verhinderungsgründe, insbesondere solcher außerhalb der Einflusssphäre des Hotel, behält sich das Hotel das Recht vor, von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Gast Ersatzansprüche zustehen. Nimmt der Gast das bestellte Zimmer, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen nicht in Anspruch, so bleibt er zur Zahlung gemäß der in 5a) bis 5e) aufgeführten Bedingungen verpflichtet. Der Grund der Verhinderung ist dabei unerheblich. Stornierungen sind mit schriftlicher Erklärung vom Auftraggeber/ Gast vorzunehmen. Es gelten folgende Stornierungsfristen.

5a) Logis bis 10 Personen:
– Bis 18:00 Uhr, 1 Tag vor Anreise kostenfreie Stornierung.
– Danach Berechnung von 90 % der vereinbarten Übernachtungssumme.

5b) Logis 10 bis 100 Personen:
– Bis 6 Wochen vor Anreise kostenfreie Stornierung des Kontingentes.
– Bis 4 Wochen vor Anreise kostenfreie Stornierung für 50 % des Kontingentes. Darüber hinaus werden 90 % der Übernachtungssumme berechnet.
– Bis 2 Wochen vor Anreise kostenfreie Stornierung für 25 % des einmalig
angepassten Kontingentes. Darüber hinaus werden 90 % der     Übernachtungssumme berechnet.
– bis 3 Tage vor Anreise kostenfreie Stornierung für 10 % des einmalig angepassten Kontingentes. Darüber hinaus werden 90 % der Übernachtungssumme berechnet.

5c) Logis über 101 Personen:
– Bis 12 Wochen vor Anreise kostenfreie Stornierung des Kontingentes.
– Bis 8 Wochen vor Anreise kostenfreie Stornierung für 75 % des Kontingentes. Darüber hinaus werden 90 % der Übernachtungssumme berechnet.
– Bis 6 Wochen vor Anreise kostenfreie Stornierung für 50 % des einmalig
angepassten Kontingentes. Darüber hinaus werden 90 % der Übernachtungssumme berechnet.
– bis 4 Wochen vor Anreise kostenfreie Stornierung für 25 % des einmalig
angepassten Kontingentes. Darüber hinaus werden 90 % der Übernachtungssumme berechnet.
– bis 7 Tage vor Anreise kostenfreie Stornierung für 10 % des einmalig angepassten Kontingentes. Darüber hinaus werden 90 % der Übernachtungssumme berechnet.
5e) No Show und vorzeitige Abreise:
Bei Nichtinanspruchnahme der Reservierungen am Anreisetag oder einer vorzeitigen Abreise behält sich das Hotel die Berechnung von 90 % der Übernachtungssumme vor.

In allen Fällen gilt: der Nachweis eines niedrigeren Schadens ist dem Gast, der eines höheren Schadens dem Hotel vorbehalten.

6. Veranstaltungen
Der Veranstalter hat alle für die Durchführung seiner Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse rechtzeitig und auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnis sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Zeitungsanzeigen und öffentliche Einladungen sowie Verkaufsveranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Das Hotel hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn durch die Veröffentlichung wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt werden oder das Hotel berechtigten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses oder der Gäste zu gefährden droht. Dem Veranstalter stehen dann keine Schadensansprüche zu. Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt das Hotel im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtung frei. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels mitbringen. Es wird dann eine Servicegebühr berechnet.

Folgende Stornierungsfristen gelten für Veranstaltungen:
– Bis 8 Wochen durch schriftliche Erklärung kostenfrei. Danach ist das Hotel berechtigt die vereinbarte Raummiete zu berechnen, sofern die Räumlichkeiten nicht anderweitig vermietet werden.
– Bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kann das Hotel zusätzlich zur vereinbarten Raummiete 40 % des entgangenen Speisenumsatzes berechnen. Sofern keine Speisenauswahl festgelegt wurde, gilt das    preiswerteste 3-Gang-Menü als Grundlage.

Bei späterem Rücktritt ist das Hotel berechtigt, zuzüglich der Raummiete, 40 % des entgangenen Speisenumsatzes zu berechnen. Der Speisenumsatz wird festgelegt nach Mindestmenüpreis x Anzahl der Personen.

Änderung der Teilnehmerzahl:
Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 15 % muss der Bankettabteilung spätestens 3 Werktage vor der Veranstaltung mitgeteilt werden. Sie bedarf der Zustimmung des Hotels. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Bei einer Abweichung der Teilnehmerzahl von mehr als 40 % ist das Hotel berechtigt die Preise neu zu kalkulieren und die reservierten Räumlichkeiten zu tauschen, sofern dies dem Veranstalter zumutbar ist. Es gilt auch hier: Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Veranstalter, der eines höheren dem Hotel vorbehalten.

Sonderleistungen, die infolge der Absage nutzlos werden, sind in jedem Fall zu vergüten. Der Veranstalter hat für den Verlust oder Beschädigung, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter oder Gäste verursacht werden einzustehen. Es obliegt dem Veranstalter entsprechende Versicherungen abzuschließen. Das Hotel kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels zulässig. Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte usw.) berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Gebühren (GEMA usw.) direkt zu bezahlen. Sollten dennoch Schadensersatzansprüche gegen das Hotel geltend gemacht werden, so stellt der Veranstalter das Hotel gegenüber den Anspruchsinhabern frei.

7. Haftung
Das Hotel bemüht sich um pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die rechtzeitige und richtige Übermittlung von Nachrichten und Warensendungen aller Art. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Nach Ablauf eines Jahres nach Auffindung gehen die Gegenstände in das Eigentum des Finders über. Aus dem oben genannten Punkten ergibt sich keine Haftung des Hotels. Wird dem Gast ein Stellplatz auf dem hoteleigenen Parkplatz oder an einem anderen Ort, auch gegen Entgelt, zu Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einem bei Überlassung des Stellplatzes bereits bestehenden Mangel des Platzes beruhen, höchstens jedoch bis zu 15.000,00 Euro pro Fahrzeug einschließlich Zubehör. Der Schaden muss spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel angezeigt werden. Der Gast benutzt Freizeiteinrichtungen des Hotels auf eigene Gefahr. Mitgebrachte Gegenstände (technische Geräte oder auch persönliche Gegenstände) des Veranstalters befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen. Die Haftung des Hotels und seiner Mitarbeiter ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

8. Informationen zur Online-Streitbeilegung
Die Gerlach Immobilien GmbH & Co. Verwaltungs- KG ist gemäß § 36 VSBG verpflichtet, Sie davon in Kenntnis zu setzen, dass die Möglichkeit der Teilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz besteht. Die Gerlach Immobilien GmbH & Co. Verwaltungs- KG ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Für bereits begonnene rechtliche Streitigkeiten gilt gemäß § 37 VSBG folgendes: Die für die Gerlach Immobilien GmbH & Co. Verwaltungs- KG zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8 in 77694 Kehl, Telefon: +49 7851 79579 40, Telefax: +49 7851 79579 41, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de. Die Gerlach Immobilien GmbH & Co. Verwaltungs- KG beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vor der zuvor genannten Verbraucherschlichtungsstelle.

9. Allgemeines
Sollte eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Erfüllungsort ist der Sitz des Hotels. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen Kaufleuten aus dem Beherbergungsvertrag ist Chemnitz.

Seaside Residenz Hotel Chemnitz, Bernsdorfer Straße 2, 09126 Chemnitz

Stand: April 2022